Allgemeine Geschäftsbedingungen
© 2026. Alle Rechte vorbehalten.

Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung
zwischen Roki-Dogs (im Folgenden: Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der
Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Kunde).


§ 1 Vertragsinhalt
Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich
um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln.
Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule
schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich
zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die
spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen
Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen
auf eigenes Risiko.
Der Unterricht findet am vorab vereinbarten Ort statt. Anreise sowie ggf. Unterkunft und
Verpflegung organisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.


§ 2 Vertragsschluss
1. Einzelstunden
In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin
Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen
Hundeschule und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen oder vorab
zu überweisen. Findet die Einzelstunde auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als
dem Vorschlag der Hundeschule statt, so erstattet der Kunde dem Trainer zusätzlich zu der
Unterrichtsvergütung die Anfahrtskosten zu einem Kilometersatz von 0,80 € pro Kilometer
zwischen dem Sitz der Hundeschule und dem Trainingsort.
2. Offene Gruppen
Die Hundeschule bietet zu den angegebenen Zeiten offene Mantrailing Gruppen an. An
diesen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung und Zustimmung der Hundeschule
nach Anmeldung für die jeweilige Stunde teilnehmen. Die Gebühr ist am Ende jeder Stunde
in bar zu zahlen. Bei Kauf von Mehrfach-Karten (z. B. 10er-Karten), ist die Vergütung für alle
erworbenen Einheiten beim Kauf der Karte zu entrichten. Die vergünstigten 10er Karten
haben eine Gültigkeit von 12 Monaten, danach verfallen diese.
3. Geschlossene Kurse
Handelt es sich bei dem Kurs um einen geschlossenen Kurs, bedarf es einer verbindlichen
Anmeldung des Kunden. Geschlossene Kurse finden nur bei Erreichen einer
Mindestteilnehmerzahl statt. Um die Verbindlichkeit der Anmeldung durch den Kunden zu
gewährleisten, ist der Kunde zur Zahlung eines Vorschusses in Höhe von 50 % der
Kursgebühr verpflichtet.
Die Anzahl der Plätze bei geschlossenen Kursen ist begrenzt. Anmeldungen werden nach
Datum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt
ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen
Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch die Hundeschule zustande. Nach Eingang der
Bestätigung nebst Rechnung beim Kunden ist dieser zur Zahlung des Vorschusses verpflichtet.
Geht der Vorschuss nicht binnen 7 Tagen nach Eingang der Bestätigung bei der
Hundeschule ein, gilt die Anmeldung des Kunden als zurückgenommen und der Vertrag als
aufgehoben. Der Kunde hat dann keinen Anspruch auf Teilnahme am Kurs.
4. Seminare und Workshops
Teilweise bietet die Hundeschule Seminare oder Workshops zu speziellen Themen an. Ort,
Thema und Zeitpunkt solcher Workshops werden auf der Webseite der Hundeschule oder
persönlich bekannt gegeben. Für die Seminare und Workshops gelten dieselben Regeln wie
für die Teilnahme an den geschlossenen Kursen (§ 2 Absatz 3).


§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Die aktuellen Preise sind den Angaben auf der Webseite der Hundeschule zu entnehmen
oder werden auf Anfrage telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt.
2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt.,
und sonstige Preisbestandteile mit Ausnahme ggf. zu erstattender Reisekosten gemäß § 2
Abs. 1, die dem Kunden vor Vertragsschluss individuell mitgeteilt werden.
3. Die Zahlung der Vergütung und des Vorschusses erfolgt nach Wahl des Kunden durch
Überweisung oder in bar. Die vollständige Vergütung ist am Ende der Stunde oder
Veranstaltung fällig; bei Veranstaltungen nach Wahl des Kunden auch zu Beginn zahlbar. Um
Zeitverluste durch Zahlungsabwicklungen so gering wie möglich zu gestalten, empfehlen wir,
die Vergütung bei Veranstaltungen vorab durch Überweisung zu zahlen – bei
Zahlungseingang kürzer als 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die Vorlage eines
Überweisungsträgers zum Nachweis der Zahlung erforderlich.


§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
1. Weist der Kunde einen adäquaten Ersatzteilnehmer nach oder gibt es einen „Nachrücker“
gemäß Warteliste, der den Kursplatz übernimmt, kann ein Kunde bis zu 48 Stunden vor
Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten und erhält gezahlte Kursgebühren bzw. Vorschüsse
zurückerstattet.
2. Liegt kein Fall gemäß Abs. 1 vor, gilt Folgendes:
a. Sagt der Kunde einen Termin der offenen Gruppe (§ 2 Abs. 2), für den er angemeldet war,
nicht mindestens 24 Stunden vor dem Trainingstermin ab, ist die Vergütung für die Stunde
durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
b. Sagt der Kunde Einzeltrainingstermine (§ 2 Abs. 1 und 3) nicht mindestens 24 Stunden vor
Trainingstermin ab, ist die Einzeltrainingsstunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist
die Absage kostenfrei.
Sagt der Kunde einen Trainingstermin für laufende, geschlossene Kurse ab, so entfällt der
Anspruch auf diese Stunde.
c. Bei der Absage eines geschlossenen Kurses oder Seminars (§ 2 Abs. 4) durch den Kunden
ist er zur Zahlung einer Bearbeitungs-/Ausfallgebühr verpflichtet, deren Höhe nach dem
Zeitpunkt der Absage gestaffelt ist. Sie beträgt bei einer Abmeldung bis zu vier Wochen vor
Veranstaltungsbeginn 10 % des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 €. Erfolgt
die Abmeldung bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn, beträgt die Gebühr 25 %
des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 €. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von
zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, beträgt die Gebühr 80 % des
Veranstaltungsentgeltes. Nimmt der Kunde ohne Abmeldung nicht an der Veranstaltung teil
oder bricht er die Teilnahme an der Veranstaltung ab, ist eine Gebühr von 100 % des
vereinbarten Veranstaltungsentgelts zu zahlen.
3. Stornierungen und ggf. die Benennung von Ersatzteilnehmern sind schriftlich gegenüber
der Hundeschule anzuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der
Zugang der Mitteilung bei der Hundeschule maßgeblich.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag/Terminverschiebung durch die Hundeschule
1. Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn sich zu
wenig Teilnehmer für einen Kurs angemeldet haben oder ein Trainer ausfällt. Die Hundeschule
wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung
anzubieten.
2. Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage/-umlegung unverzüglich,
spätestens aber 2 Tage vor Kursbeginn mit. Der Kunde ist bei einer Verschiebung des
Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Im Falle des Rücktritts der Hundeschule oder des Kunden gemäß § 5 Abs. 1 oder 2
schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.

§ 6 Rückerstattung von Zahlungen
Die Hundeschule wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 4
oder § 5 zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich zurückerstatten. 

§ 7 Haftung
1. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen,
sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt
haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.
2. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach
auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
3. Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die
Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach
Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.
5. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter
Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.

§ 8 Sonstige Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit
des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des
Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.
2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit
ausreichender Deckungssumme und Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten besteht:
Parvovirose, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und möglichst Parainfluenza (Zwingerhusten).
Für Welpen gilt ein altersangemessener Impfschutz; eine Teilnahme ist bereits vor Abschluss
der Grundimmunisierung möglich.
3. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2
nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der
Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich
und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.
4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der
Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen
Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den
Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule
berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte
Stunden hat der Kunde zu zahlen.

§ 9 Urheberrecht
Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundeschule ausgehändigten
Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sich alle
Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für
private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der
kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung,
Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundeschule.

§ 10 Vertragssprache
Vertragssprache und Unterrichtssprache ist Deutsch.

01.01.2026, Ratingen
Roki-Dogs Hundeschule

 

 

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner