Die Haltung bestimmter Hunde ist der zuständigen Behörde von dir als Halterin oder Halter anzuzeigen.

Große Hunde und Hunde bestimmter Rassen dürfen nur gehalten werden, wenn du als Halterin oder Halter folgende Voraussetzungen erfüllt hast:

  • Sachkundenachweis
  • Zuverlässigkeit 
  • dein Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist
  • für deinen Hund eine aktuelle Haftpflichtversicherung besteht
  • die zuständigen Behörden darüber informiert worden sind

Große Hunde (§11 LHundG)

  • darunter fallen alle Hunde die über 40 cm Schulterhöhe
    oder über 20 kg Körpergewicht haben
  • es reicht aus, wenn der Hundehalter einen Sachkundenachweis vorweisen kann.

Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG)

  • darunter fallen folgende Rassen:
    Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Napolitano, Mastino Espanol, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu, sowie deren Kreuzungen
  • jede Person, die mit einer der oben genannten Rassen spazieren gehen möchte benötigt einen Sachkundenachweis!
    Es reicht nicht aus, wenn nur der Hundehalter einen Sachkundenachweis hat.

Der Sachkundenachweis besteht aus rund 30 Multiple-Choice-Fragen rund um das Thema Hund.
Der Sachkundenachweis gilt als erbracht, wenn du mindestens 20 Fragen richtig beantwortet hast.
Anschließend besprechen wir mit dir das Ergebnis und gehen auch auf noch bestehende Fragen ein.

Termine - auch online

Kosten 40,-€

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