Laut Landeshundegesetz NRW u. a.:
Hunde, die auffällig geworden sind (z. B. durch Beißvorfälle)
Hunde bestimmter Rassen (sog. „gefährliche Hunde“)
Hunde auf behördliche Anordnung
Der Wesenstest ist bei uns rechtssicher und anerkannt.
Das Mindestalter der zu testenden Hunde ist 15 Monate, dann muss der Test allerdings mit 24 Monaten wiederholt werden. Wir empfehlen die Prüfung mit 24 Monaten zu machen, damit diese uneingeschränkt gültig ist.
Die Verhaltensprüfung kann erst nach bestandener Sachkundeprüfung abgelegt werden.
Auch die Sachkundeprüfung kannst du bei uns ablegen.
Wir wissen, wie herausfordernd und nervenaufreibend diese Situation sein kann, besonders wenn bereits das Ordnungsamt oder das Veterinäramt involviert ist.
Durch unsere jahrelange Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Behörden, verstehen wir genau, worauf es ankommt. Bei uns bekommst du eine ehrliche Meinung und echte Vorbereitung – klar, individuell und lösungsorientiert.
Wesenstest-Vorbereitung
Für Hunde, die laut LHundG NRW auffällig geworden sind oder als „gefährlich“ eingestuft wurden.
Wir schaffen euch einen sicheren, wohlwollenden Rahmen, denn wir wissen, dass solche Prüfungen emotional belastend sein können.
Bei Roki-Dogs Hundeschule Ratingen schaffen wir Klarheit, Sicherheit und echte Unterstützung – für Halter und Hund.